Grundsteuern gehören zu den Kosten eines Gebäudes, die auf Mieter umgelegt werden dürfen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Umlage in einem Mietvertrag rechtssicher vereinbart worden ist. In meinem Mietvertrag wird keine Grundsteuer explizit genannt. Wurde im Mietvertrag die Umlage der Nebenkosten auf die Mieter vereinbart, ist der Vermieter verpflichtet, nach Ablauf der Abrechnungsperiode eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. In der Nebenkostenabrechnung kann auch die Grundsteuer angesetzt werden.
Insgesamt führt der Gesetzgeber Nebenkostenarten an, die auf Mieter umgelegt werden. Mieter will jetzt Grundsteuer nicht zahlen und verlangt die für die Grundsteuer im voraus gezahlte Summe zurück. Als Beispiel damit es verständlicher ist: 100€ Nebenkosten waren veranschlagt laut Mietvertrag. Da hatte ich auch die Grundsteuer mit einbezogen.
Kann die Grundsteuer in voller Höhe auf die Mieter umgelegt werden? Erforderlich ist jedoch eine entsprechende und eindeutige Regelung im Mietvertrag. Ohne eine solche Regelung muß der Mieter die Kosten für die Grundsteuer nicht übernehmen. Eine klare Regelung könnte zum Beispiel leuten: „Der Mieter trägt die für das Gebäude anfallende Grundsteuer anteilig entsprechend der Wohnfläche der von ihm. Nun ist es so, unser Vermieter hat die Grundsteuer nicht im Mietvertrag erwähnt.
Jetzt möchte er aber die Grundsteuer (auf Personen gerechnet) von uns bezahlt haben. Unser Nachbar ist alleinstehend und wir sind mit Personen, dementsprechend sollen wir das Vierfache bezahlen. Geht das überhaupt, wenn nichts im Mietvertrag steht? Einige davon können aber auf die Mieter umgelegt werden. Zu den umlagefähigen Posten gehört auch die Grundsteuer.
Wenn also im Mietvertrag die Zahlung von Nebenkosten vereinbart wurde, gehört hier auch die Grundsteuer dazu. Dies wird sogar per Gesetz vorgegeben. Zur Grundsteuer gehören aber nur bestimmte Ausgaben. Das Mietrecht ist komplex und die zahlreichen aktuellen Urteile machen es Mieter und Vermieter nicht leicht, den Überblick zu behalten. Dabei ist es wichtig zu wissen, wie man sich verhalten muss.
In der Jahresabrechnung ist der Punkt Grundsteuer nirgends aufgeführt…. Jetzt will der Vermieter die Grundsteuer erheben, die im Mietvertrag unter den Nebenkosten aufgeführt ist. Hab ich da was verpasst? Finde: Grundsteuer Nicht Im Mietvertrag. Ergebnisse jetzt anzeigen lassen.
Warum er diese im Mietvertrag separat aufführt ist uns nicht bekannt. Es handelt sich um ein Haus mit Einheiten - erste Abrechnung von 01. Die Grundsteuer taucht in keiner Abrechnung explizit auf - das 1. Die zur Aufzählung zusätzlicher Nebenkosten vorgesehene Stelle im Mietvertrag war jedoch nicht ausgefüllt worden. Mein Vermieter hat in der Nebenkostenabrechnung die Grundsteuer mit 133€ angeführt. Jetzt habe ich allerdings gelesen, dass die Grundsteuer grundsätzlich vom Vermieter zu tragen sei und nur dann auf den Mieter übertragen werden könne wenn dies im Mietvertrag festgelegt ist.
Mietvertrag besteht seit 27. Ich bin Vermieter und die Nebenkostenabrechnung erfolgt jährlich, bisher immer ohne Probleme. Dazu muss der Vermieter die Position „ Grundsteuer “ genau bezeichnen oder pauschal auf die BetrVK verweisen. Abrechnungen mal rausgesucht.
Entsprechend muss eine Nebenkostenabrechnung erstellt werden, welche die im Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten detailliert aufschlüsselt. Betriebskostenverordnung (BetrVK). Dies gilt auch, wenn der Mieter kein ganzes Jahr in der Wohnung gewohnt hat oder der Mietvertrag während des Abrechnungszeitraumes endet.
Weigert sich der Vermieter eine Abrechnung zu erstellen, kann der.
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