Mittwoch, 29. Juni 2016

Kündigung lehrvertrag bei krankheit

Im Lehrvertrag verpflichtet sich die Lehrfirma, den Lernenden für einen bestimmten Beruf fachgemäss auszubilden (gemäss OR Art. 344–346a). Im Gegenzug verpflichtet sich der Lernende, zu diesem Zweck Arbeit für die Lehrfirma zu leisten.


Beim Lehrvertrag kann eine Probezeit von einem bis zu drei Monaten vereinbart werden. Ausnahmsweise kann die Probezeit mit Zustimmung der kantonalen Behörde bis auf sechs Monate verlängert werden. Dies muss jedoch vor dem Ablauf der ursprünglichen Probezeit geschehen.

Fehlt eine vertragliche Abmachung, gilt eine Probezeit von drei Monaten (Art. 3a Abs. OR). Dauer der Probezeit Jedes Lehrverhältnis beginnt mit einer Probezeit. Das ist notwendig, weil die Parteien sich auf lange Zeit fest binden.


Danach gibt es nur noch die fristlose Auflösung aus wichtigen Gründen. Während Krankheit , Unfall, Militär- und Zivilschutz, Schwangerschaft und Wochen nach Niederkunft darf dem Arbeitnehmer nicht gekündigt werden. Voraussetzung dafür ist es, dass sich Ausbilder und Azubi einig sin den Lehrvertrag zu beenden.


Sinnvoll ist solch ein Aufhebungsvertrag vor allem dann, wenn der Auszubildende dieselbe Berufsausbildung bei einem anderen Betrieb. Sowohl bei Krankheit und Unfall gilt: Die lernende Person kann nicht verpflichtet werden, infolge Krankheit oder Unfall versäumte Arbeitszeit nachzuholen.

Ist die lernende Person infolge Krankheit oder Unfall am Besuch des schulischen Unterrichts verhindert, hat sie dies gemäss der geltenden Schulordnung der betreffenden Schule zu melden. Bricht sich ein Arbeitnehmer ein Bein und hat er zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Grippe, so kumulieren die Sperrfristen. Angebote für Gewerbekunden!


HAN Briefablagen Junior transparent. Anforderungen in Ihrem Büro. Bis zu reduziert! Kündigung bei Krankheit - Mehrere Krankheitsfälle. Lager müssen zu Hammerpreisen. Jetzt auf Rechtecheck. Spezialisten beraten lassen.


Der Auszubildende fehlt immer wieder wegen Krankheit. Wann und wie der Arbeitgeber den Lehrling kündigen darf, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Ulf Weigelt. Wenn du häufig ausbildungsfremde Tätigkeiten übernehmen sollst, welche nicht im Lehrvertrag festgehalten sind.


Ein Lehrvertrag wird für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Lehrzeit abgeschlossen und ist damit als befristeter Arbeitsvertrag zu bewerten. Ein derart - befristeter - Lehrvertrag kann daher nicht gekündigt werden. Aber auch der Azubi muss das zu missbilligende Verhalten in der Regel zunächst abmahnen.

Große Auswahl an Briefablagen. Hochwertige Qualität und überzeugende Vielfalt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Beliebte Posts