Diese beginnt mit der Geburt des Kindes und endet spätestens mit dessen 8. Und müsste dann im Antrag als Antragszeit 22. Das genaue Datum habe ich nun nicht im Kopf, aber es war ungefähr Ende April dieses Jahr wo er endet. Oh ok, danke fürs aufklären.
Ich möchte nun zum 01.
Kann ich denn nun einfach zum 01. EZ anmelden oder hat das auch wieder was mit dem genauen Geburtstag des Kindes zu tun. Dies geschieht direkt bei Ihrem Arbeitgeber. Die Wochen gelten vor Antritt,d. Du hast Woche Zeit nach der Geburt, EZ zu beantragen.
Gerechnet wird aber ab Geburt. Am unkompliziertesten für dich und deinen Arbeitgeber ist es, wenn du deine Pläne so detailliert wie möglich, am besten mit genauen Daten , angibst. Formulierungen wie „für ein Jahr“ führen oftmals zu Missverständnissen und sind daher nicht ratsam.
Dann solltest du deinen. So steht es in § Abs. Fakt ist, dass es nicht genügt, zu deinem Arbeitgeber zu gehen und zu sagen: „Hey, ich bin dann mal ab dem 1. Auch hier gilt der Geburtstag des Kindes als entscheidendes Datum und nicht der kalendarische Monat. Achtung: Fehlende Unterlagen können ohne Probleme nachgereicht werden. Eine Ablehnung durch den Arbeitgeber ist nur möglich, wenn Sie weniger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt waren, dort weniger als Mitarbeiter tätig sind oder wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen.
Es ist zwar noch ne Zeit lang hin zum ET aber ich bin nicht sicher welches Datum ich dann angeben muss. Ausgerechneter ET ist der 07. Mein Chef fragt schon andauernd danach.
Wann muss ich das beantragen ? Und was für ein Datum schreibe ich da für den Beginn hin? Der voraussichtlicher errechnete Geburtstermin ist der 18. Elternzeit-Anmeldung per E-Mail. Auf diese Weise haben Sie als Arbeitgeber bei später auftretenden.
Lebensjahr Ihres Kindes (letzteres allerdings nur mit Zustimmung des Arbeitgebers). Bis zur Neufassung des Gesetzes war dies einheitlich eine Frist von Wochen. Nunmehr existieren Fristen: Für den Zeitraum bis zum vollendeten 3.
Das Arbeitslosengeld beziehen Sie auch in der Zeit nach der Geburt weiter. Zudem können Sie sich beim Arbeitsamt kostenlos über weitere Unterstützungsmöglichkeiten informieren. Eine solche Übertragung müssen Sie allerdings gesondert beantragen und der Arbeitgeber muss dem zustimmen. Der Antrag muss noch keinen genauen Zeitraum enthalten, über diesen können Sie später noch entscheiden. Aber ob mein Arbeitgeber das so akzeptieren muss, weiß ich nicht.
Aaaaber es ist ja dann so, dass der Mann dann in den Monaten mit EG-Bezug teilweise noch oder wieder arbeiten geht und somit Erwerbseinkommen während des EG-Bezuges hat. Das wird ihm angerechnet und somit macht man in der Regel immer Verluste.
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