Donnerstag, 30. November 2017

Auto verkaufen anderer name im fahrzeugbrief

Fahrzeugbrief enthält anderen Namen als Verkäufer im Kaufvertrag? Kann mir einer bitte helfen? Ich kriege folgenden Sachverhalt nicht aus dem Kopf:A kauft von B ein Kraftfahrzeug und kriegt Fahrzeugschein- und brief ausgehändigt. Der Ex meiner Freundin hat das gemacht, obwohl der Brief auf ihren Namen ausgestellt war.


Hätte er im Kaufvertrag nicht ihren Namen angeben und sie unterschreiben lassen müssen? So einfach ist es jedoch nicht.

Nein, denn das Auto gehört immer noch der Firma. Genau so ist es immer, der jenige, der im gültigen aktuellen Kaufvertrag steht, ist der Besitzer. Seine Nichte ließ er dort allerdings als weitere Fahrerin eintragen. Hallo, habe eine Frage.


Ich möchte mein Auto verkaufen, was aber im Brief und im Schein über meine Mutter läuft. Wenn ich das Auto jetzt verkaufe, muss ich in dem Kaufvertrag meinen Namen und Personalausweisnummer etc. Sie ist beim Verkauf nicht dabei und ist auch sonst nie mit dem Auto gefahren, da es meins ist.


Sie lediglich auf den Papieren steht.

Wo bekomme ich einen neuen KFZ Brief? Ich habe folgendes Probleich möchte ein Auto an Privatkäufer verkaufen. Er wohnt allerdings in einem anderen Bundesland als ich momentan (dort ist also auch das Auto gemeldet). Eigentümer ist, wer im Kaufvertrag steht. Monat von mehr als 10.


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Wir heben Ihr Auto aus der Masse hervor und erreichen mehr potentielle Käufer. Zulassung auf anderen namen als im fahrzeugbrief möglich? Möglicherweise hat sich Ihr Name geändert hat, weil Sie geheiratet haben. In diesem Fall lassen Sie ebenfalls beide Papiere umschreiben.


Es sollte darum oberste Priorität sein, bei Diebstahl oder Verlust der Papiere die entsprechenden Behörden zu informieren, alle notwendigen Schritte zu unternehmen und schließlich ordentliche Papiere zu beantragen. Das ist aber so nicht korrekt. Wem das Fahrzeug wirklich gehört, belegt nur ein Dokument (Kaufvertrag oder ein vom Notar beglaubigter Schenkungsvertrag), in dem steht, wer das Auto verkaufen darf.

Kfz-Halter können Sie auch werden, wenn Ihnen das Auto nicht gehört. Ansonsten gelten für Sie die gleichen Regeln wie für diejenigen, die einen gekauften. Im Text wurden bereits einige Hinweise gegeben, wie Sie Ihr Auto angemeldet verkaufen können. Grundsätzlich bleibt es aber Ihre Entscheidung, ob Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf stilllegen oder nicht.


Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchte, sollten Sie, bevor Sie das Auto verkaufen , es auch abmelden.

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