Vergessen Sie nach dem Umzug das Finanzamt nicht! Bei der ersten Steuererklärung nach einem Wohnortwechsel stellt sich die Frage, welches Finanzamt nach dem Umzug zuständig ist. Selbst wenn Ihnen ein Umzugsunternehmen einen großen Teil der Arbeit abnimmt, sind Sie verpflichtet, einige Behördengänge selbst zu erledigen. Nach dem Umzug darf das Ummelden beim Einwohnermeldeamt nicht vergessen werden.
Und auch anderen Behörden muss die neue Adresse mitgeteilt werden. Ziehen Sie nun innerhalb des Wohnortes um oder ziehen Sie in einen anderen Ort, so ist eine Ummeldung beim Finanzamt erforderlich. Wenden Sie sich hierzu schriftlich an das ehemals zuständige Finanzamt und geben Sie Ihre Steuernummer an.
Teilen Sie Ihre neue Adresse mit und melden Sie sich ab. Nun ist die Ummeldung erfolgt. Umzug Ummeldung mit Wechsel des Finanzamts. Grundsätzlich erhält das neue Finanzamt Ihre aktuelle Adresse bei Abgabe Ihrer Steuererklärung. Wir empfehlen daher, dass Sie sich bei Ihrem bisher zuständigen Finanzamt melden und die Behörde über den Umzug informieren.
Ummeldung Finanzamt Grundsätzlich ist nach einem Umzug das Ummelden beim Finanzamt nur erforderlich, wenn sich der Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes ändert. In diesem Fall müssen Sie Ihr bisheriges Finanzamt, am besten unter Angabe der Steuernummer, schriftlich über die Adressänderung informieren.