Mittwoch, 16. Juli 2014

Muss der vater in der geburtsurkunde stehen

Hey, hab mal eine Frage. Also es betrifft nicht mich aber mich interessiert das. Es kommt noch ein anderer Junger Mann in Frage , der der Vater sein könnte. Datenschutzerklärung: Foren: Startseite: Impressum Navigationspfad: Startseite Foren. Aber da mein Sohn zu der Zeit.


Hallo, danke für eure Antworten. Die Sache mit dem Unterhaltsvorschuss ist mir bewusst. Klar ist mir auch, das der Vater, sobald er eingetragen ist, ein Recht darauf hat, sein Kind zu sehen.


Ich befürchte eben, das er dieses Recht dazu nutzen wird um uns zu terrorisieren und nicht, um sich um das Kind zu kümmern. Bislang weiss er noch nichts von der Vaterschaft. Im dem entsprechenden Formular sollte ich im Feld Vater nichts ausfüllen, da ich alleinerziehend bin und die Vaterschaft noch nicht anerkannt ist. Das findet er nun gar nicht gut und will als Vater ebenfalls eingetragen werden.


KV von mir stand eine weile nicht da drin, wegen vaterschaftsannerkennung und und und un als dann endlich alles geklärt war, habe ich selber eine neue angefordert wo der KV mit drin steht. Nach Jahren habe ich wieder Kontakt - jetzt seit Jahren- wieder zu meinem Vater und es hat sich eine gute Beziehung aufgebaut. Gerne würde ich seinen Nachnamen tragen und nicht den meiner Mutter. Zudem trägt meine Mutter gar nicht mehr ihren Namen. Er ist der Vater, er gehört in die Urkunde, das Kind hat einen Vater.


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Alle Urkunden beim Online-Standesamt! Vater angegeben wird. Sorgerecht hast du eine Bescheinigung, die musst du der bank vorlegen. Mein Vater ist abgehauen als ich kleiner war und zu meiner Mutter habe ich auch keinen Kontakt. Wie kann ich jz herausfinden, wer mein leiblicher Vater ist?


An wen muss ich mich denn jz weiter wenden ? Eben, er gilt für und gegen jeden als juristischer Vater, will man den echten eintragen lassen, müsste man zuerst die Vaterschaft anfechten, dafür hat. Vater in geburtsurkunde eintragen lassen. Die läuft so ab, das der Vater am besten beim JA, die Vaterschaft anerkennt.


Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde, Auskunft der Geburtszeit etc. Dass man als Vater für den Unterhalt aufkommen muss, sollte dabei doch klar sein. Offen gesagt würde ich eher vermuten, dass Dir die Kindesmutter das Sorgerecht für das Kind verweigern will.


Ob mit der Eintragung als Vater auch das Sorgerecht für den Vater verbunden ist, ist glaube ich nicht jedem bekannt. Er muss die Vaterschaft anerkennen und wenn er das nicht freiwillig macht muss du es übers Jugendamt es feststellen lassen, notfalls über eine Vaterschaftsfeststellungsklage. Ein Muss ist es nicht.


Dann steht er nicht drin. Bei uns war es damals auf jeden Fall so. Drück dir die Daumen, dass ihr eine Lösung dafür findet.

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