AW: kann man vater nachträglich in geburtsurkunde eintragen lassen? Das wird - wenn überhaupt - nur durch ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren vor Gericht gehen. Meine Mutter konnte mir selbst nicht erklären warum das so ist, sie geht aber davon aus, dass es daran lag, dass sie noch nicht verheiratet waren. Naja also zu meiner Frage kann ich meinen Vater nachträglich eintragen lassen? Sie ist jetzt und er hat sich damals einfach nicht um solche Angelegenheiten gekümmert.
Die läuft so ab, das der Vater am besten beim JA, die Vaterschaft anerkennt. Dann stellt man ihm hierfür eine Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft aus. Du erhälst in der Regel beglaubigte Abschriften.
Damit gehst Du zu deinem Standesamt und läßt den Vater nachträglich eintragen. Dafür mußt Du allerdingst wiederum der Vaterschaftsanerkennung des Vaters auch nochmals anerkennen. Das Stammbuch bekommst Du dann auch beim Standesamt. Das Rathaus meinte das es so nicht gültig wäre und ich das in Sarajevo ändern lassen müsste auf DAVID.
Sie müssen aber wissen, dass nach dem ausländischen Recht. Mit der Eintragung als Vater sind jedenfalls keine juristischen Nachteile oder Rechtsfolgen verbunden, die nicht allgemein und auch juristisch völlig unbedarften Menschen bekannt sein sollten. Dass man als Vater für den Unterhalt aufkommen muss, sollte dabei doch klar. Vater in geburtsurkunde eintragen lassen Hallo bei meiner tochter in der geburtsurkunde steht der vater nicht drinne weil es zu dem zeitpunkt vom vater noch angezweifelt wurden ist. Sofort schnell und einfach offizielles Dokument online beantragen.
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Es hat einige Jahre gedauert bis ich alles erfahren habe. Mein leiblicher Vater ist verstorben und ich habe kontakt zu seiner Familie die in Spanien wohnt. Dafür braucht man doch keinen Rechtsanwalt. Rechte als Vater sind damit übrigens nicht verbunden.
Ist die Mutter bei der Geburt des Kindes noch ledig oder rechtskräftig geschieden oder verwitwet, hat das Kind keinen rechtlichen Vater. Der leibliche Vater des Kindes kann die Vaterschaft vor oder nach der Geburt des Kindes anerkennen. Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde, Auskunft der Geburtszeit etc.
Er ist doch als leiblicher Vater unterhaltsverpflichtet ! Mit dem Sorgerecht hat das gar nichts zu tun. Ich nehme mal an, dass ihr nicht verheiratet gewesen sei dann musst du eh zustimmen, damit er das gemeinsame Sorgerecht bekommt. Was brauch ich da und was kostet das. Gekommen ist das so das als ich meine Kleine bekam der Vater abgestritten hat das er der Vater ist. Wurde aber gerichtlich festgestellt das es es doch ist.
Ich hab es nun die letzten Jahre ien wenig schleifen lassen aber mitlerweile bin ich wohl klüger geworden. Erstenseinmal muss der Vater selbst die Vaterschaft anerkennen oder du gehst mit dem Bescheid über die Feststellung der Vaterschaft hin und lässt ihn eintragen. Von selber geht das nicht. Sie oder Ihr Kind sind im Ausland geboren und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Es ist möglich, diese Geburt nachträglich in ein deutsches Geburtenregister eintragen zu lassen.
Eine Pflicht hierzu besteht nicht. Wie man sie beantragt und wozu Eltern sie benötigen, erfahren Sie hier. War die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch mit einem anderen Mann verheiratet, so wird dieser Mann zunächst als Vater eingetragen , auch wenn dies überhaupt nicht sein Kind ist. Wird die Ehe der noch-verheirateten Eltern geschieden und die Frau heiratet nun den Mann. UVG habe ich trotzdem bekommen.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Hab den Vater beim Jugendamt angegeben, er hat den Test verlangt. Info finden auf Downloadsearch. Alle Urkunden beim Online-Standesamt!
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