Bis auf Reiseimpfungen und Impfungen auf speziellen Wunsch des Versicherten bezahlen die Krankenkassen verschiedene Impfungen grundsätzlich (sogenannte Pflichtleistungen). Zusätzliche Leistungen können von jeder Krankenkasse angeboten werden (sogenannte Satzleistungen), zum Beispiel die Impfung gegen Humane Papillom Viren (HPV). Bestimmte Impfungen zum Schutz vor Krankheiten und andere Erstattungen sind so genannte freiwillige Satzungsleistungen, die gesetzliche Krankenkassen nicht erstatten müssen. Viele Kassen tun dies dennoch.
Wenn Ihre Krankenkasse etwas nicht erstattet, empfehlen wir Ihnen, dennoch nachzufragen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Kosten zu übernehmen. Krankenkassen können unter bestimmten Voraussetzungen auch eine „Einzelfallentscheidung“ treffen. Der untenstehende Musterbrief dient dazu, bei der Krankenkasse einen Antrag auf Erstattung der Kosten für eine Präventionsmaßnahme zur Gesundheitsförderung zu stellen.
Welche Behandlungen die Krankenkassen übernehmen, kann in unserem Artikel „ Kostenübernahme von Behandlungen“ nachgelesen werden. Die Impfung gilt als Meilenstein in der Medizingeschichte. Denn ob zuhause oder in den fernen Ländern – Impfungen schützen vor den schweren Erkrankungen, die manchmal sogar tödlich enden können. Lesen Sie hier, welche Impfkosten von der Krankenversicherung übernommen werden. Hier geht es zum Artikel.
Bei vielen Krankenkassen reichen die Versicherten die Rechnung des Arztes zusammen mit den angefallenen Impfstoffkosten bei ihrer Krankenkasse ein. Die Abrechnung der Reiseimpfungen erfolgt dabei also über eine sog. Kosten werden von der Krankenkasse komplett oder anteilig zurückerstattet.
Antrag auf Kostenerstattung für Mehrleistungen Die AOK Niedersachsen stellt ihren Versicherten Mehrleistungen nach § Abs. SGB V und Leistungen nach § d Abs. Impfungen, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit im Ausland vorgenommen werden, trägt Ihr Arbeitgeber.
Bitte legen Sie dort die Rechnungen zur Erstattung vor. Mädchen und Jungen im Alter von neun bis Jahren, möglichst vor dem ersten Sexualkontakt – mit zwei oder drei Impfdosen. Lebensjahres nachgeholt werden. Achtung:Impfungen werden abhängig vom jeweiligen Reiseland empfohlen und erstattet.
Daher raten wir Ihnen, sich individuell für Ihr Reiseziel bei Ihrer Krankenkasse zu informieren, auch wenn diese in der Liste vertreten ist. Einige Krankenkassen haben dazu auch ein eigenes Kursangebot. Möchte man seine Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressbewältigung, Entspannung oder. Anmelden Privatkunden Leistungen. Unsere Leistungen für Ihre Gesundh.
Aus den Unterlagen muss hervorgehen, welche Impfungen für welche Personen durchgeführt und welche Kosten Ihnen in Rechnung gestellt wurden. Beispielsweise können Sie uns die ärztliche Verordnung bedruckt mit den Apothekenpreisen, eine personenbezogene Apothekenquittung oder eine Rechnung des Gesundheitsamtes einreichen. Vergessen Sie nicht, uns auch Ihre Bankverbindung mitzuteilen. Wichtig ist: Auch wenn Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme endgültig ablehnt, sollten Sie dennoch die notwendigen Impfungen auf eigene Kosten durchführen, denn es geht um Ihre Gesundheit.
Wir haben verschiedene Musteranschreiben entwickelt, die Ihnen einen Anhaltspunkt geben sollen, um Ihrer Krankenkasse zu schreiben. Es handelt sich dabei. Wenn Sie als Kind gegen Diphtherie und Tetanus geimpft wurden, sollten Sie die Impfung ab dem 18. Lassen Sie sich bei der Gelegenheit auch gegen Keuchhusten impfen.
Den Tetanusschutz sollten Sie alle zehn Jahre erneuern. Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Typhus und Malaria. Diese Tabelle wird zurzeit überarbeitet.
In Kürze hier wieder alle Informationen vollständig und aktuell. Achtung: Impfungen werden abhängig vom jeweiligen Reiseland empfohlen und erstattet.
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