Donnerstag, 25. Januar 2018

Freier dienstnehmer weihnachtsgeld

Beim freien Dienstvertrag gibt es keine oder nur eine sehr geringe „persönliche Abhängigkeit“ (keine Bindung an Arbeitszeit, an Weisungen etc). Das Arbeitsrecht und seine Schutzbestimmungen (Wochen bezahlten Mindesturlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit usw.) gelten für freie DienstnehmerInnen nicht. Weil der freie Dienstnehmer seine Arbeitskraft für bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Verfügung stellt, besteht sein Entgeltanspruch unabhängig vom Zustandekommen eines konkreten, den Vorstellungen des Auftraggebers entsprechenden Arbeitserfolges. Der Werkunternehmer schuldet den vertraglich vereinbarten Arbeitserfolg.


Ein Recht besteht nicht. So gibt es keinen kollektivvertraglichen Mindestlohn, keine Sonderzahlungen – wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld-, außer sie haben diese ausdrücklich vertraglich vereinbart.

Es gibt aber auch Branchen, in denen weniger gezahlt wird. Regelmäßig geleistete Überstunden und Prämien müssen nur dann im Urlaubs- oder Weihnachtsgeld enthalten sein, wenn dies im Kollektivvertrag steht oder vereinbart ist. Ob wirklich ein freier Dienstvertrag oder doch ein „normales“ Arbeitsverhältnis vorliegt, ist nicht immer leicht festzustellen und wird anhand der oben genannten Kriterien beurteilt.


Sozial­ver­sicher­ungs­bei­träge, Steuern, Ab­fertig­ung und vieles mehr – Expert­Innen der AK be­ant­wort­en. Trainer die über eine Firma für Kurse dem AMS zur Verfügung gestellt werden sind keine freien Dienstnehmer , da die Kurse meist in den Räumlichkeiten des Dienstgebers stattfinden und zu festgelegten Stundenplänen erfolgen, wodurch eine Eingliederung in die Betriebsorganisation des Dienstgebers gegeben ist. Auch sind die auszuführenden. Freier Dienst­ver­trag.


Ebenso ist das Trinkgel das freie Dienstnehmer erhalten, steuerpflichtig. Nicht zu den Einnahmen zählt der Auftraggeberanteil zur Sozialversicherung oder vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel wie z.

Werkzeuge, Maschinen, bereitgestellte Arbeitsräume. Ebenso sind für freie Dienstnehmer der Beitrag zur Betrieblichen Vorsorge (BV), der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IE) sowie die Arbeiterkammerumlage (AK) zu entrichten. Was passiert nach Auszahlung der Prämie, bleibt dem freien Dienstnehmer dann die HBGL mit Sonderzahlung, obwohl er weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld bekommt, oder kehrt er wieder zur erhöhten HBGL von € 4. Bin für eine rasche Rückmeldung äußerst dankbar.


Roland Hallo Claudia! Regelt weder Kollektivvertrag noch Arbeitsvertrag das Weihnachtsgeld , besteht auch kein Recht darauf. Reiff weiter: „Für freie DienstnehmerInnen oder WerkvertragsnehmerInnen gibt es keine generelle Vereinbarung und daher auch keine Sonderzahlungen – also weder Weihnachtsgeld noch Urlaubsgeld.


Bei Teilzeitbeschäftigten müssen regelmäßige Mehrstunden (nicht Überstunden!) beim 13. Dies gilt nur dann nicht, wenn für die Mehrstunden Zeitausgleich vereinbart wurde. Monatsgehalt immer berücksichtigt werden. Viele sehen jedoch eine anteilige Rückverrechnung vor.


Angestellte haben bei jeder Lösungsart zumindest Anspruch auf das aliquote Weihnachtsgeld. Wenn Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld nicht im Kollektiv- oder Arbeitsvertrag vereinbart sin erhalten Sie auch keines. In vielen Kollektivverträgen ist geregelt, dass bei gerechtfertigter Entlassung oder unberechtigtem Austritt kein Urlaubsgeld und kein Weihnachtsgeld bezahlt werden muss. Eventuell werden Sie sogar mit der Forderung.


Wer das glaubt, den holt Frau S. Boden der Tatsachen zurück. Der zugrundeliegende freie Dienstvertrag ist eine Form der Dienstverträge nach ABGB.

Wie auch der Selbständige muss der freie Dienstnehmer sein Einkommen selbst versteuern (Umsatz- und Einkommensteuer). Das heißt, er hat Einkünfte aus selbständiger Arbeit, und gilt insoferne steuerlich als selbstständig.

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