Für den Inhalt eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde gelten gemäß § Abs. Danach sind in ein solches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, z. Widerruf eines Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis, aufzunehmen. Das amtliche Führungszeugnis für Behörden bzw.
Vorlage bei Behörden ist gleichfalls ein Bundeszentralregisterauszug und ähnelt dem normalen Führungszeugnis.
Es unterscheidet sich lediglich darin, dass bei dieser Art von Führungszeugnis etwas mehr eingetragen wird. Nun hab ich heute in einer Fachzeitschrift gelesen, dass die o. Verurteilung auch in einem Führungszeugnis für Behörden (Belegart O) aufgeführt wir und es keine Unterschied zwischen den Eintragungen in einem erweiterten Führungszeugnis für Behörden (OE) und einem Führungszeugnis für Behörden (O) gäbe. Ich lese aber aus dem BZRG.
Wird für eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt, ein Führungszeugnis beantragt, wird automatisch ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Dies ist unabhängig davon, welche Art eines Führungszeugnis beantragt wird (normales Führungszeugnis , erweitertes Führungszeugnis , Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde …).